Existenzgründer haben kein Geld zu verschenken. Das brauchen Sie zum Aufbau Ihres Unternehmens. Aber viele Unternehmer verschleudern es, indem sie zu viele oder die falschen Versicherungen abschliessen – nur um dann schlimmstenfalls festzustellen, dass sie, wenn es darauf ankommt, sogar unterversichert sind. Daher lohnt es sich, genau zu vergleichen und auf das Unternehmen speziell zugeschnittene Angebote einzuholen. Denn nur so können Grunder die Spreu vom Weizen trennen.
1) Krankenversicherung
Krankenversicherung ist Pflicht. Allerdings haben Selbstständige die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse. Bei der gesetzlichen Krankenkasse liegt der Beitragssatz bei rund 500 Euro im Monat. Grunder können den Satz jedoch bis auf etwa 180 Euro drucken, wenn Sie vermögenslos sind und nachweislich weniger als 3562,50 Euro im Monat verdienen.
Und wer nur nebenberuflich selbstständig ist (Achtung: Nicht mehr als 18 Stunden in der Woche!) und hauptberuflich Kinder erzieht oder eine Aus- oder Weiterbildung macht, kommt mit ca. 120 Euro davon. In der Regel ist die gesetzliche Krankenkasse allerdings für Frauen und Familien günstiger. Denn auch wenn die privaten Krankenkassen gerade für jüngere und männliche Mitglieder mit niedrigen Beitragssätzen aufwarten, kann das sich später ändern, wenn die Tarifgruppe geschlossen wird oder die Beiträge nicht stabil bleiben. Und nur wer dann vor dem 55. Lebensjahr wieder zum versicherungspflichtigen Arbeitnehmer wird, darf wieder in die gesetzliche Kasse zurück.
2) Staatliche Rentenversicherung
Die staatliche Rentenversicherung ist nur für einige Gründe Pflicht: Selbstständige in Lehr-, Heil- und Pflegeberufen, zulassungspflichtige Handwerker und Unternehmer, die mehr als fünf Prozent Ihres Einkommens von nur einem Kunden erhalten, müssen 19,9 Prozent Ihres Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sofern ihr Gewinn 4800 Euro im Jahr übersteigt und ihr keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.
Alle anderen können sich freiwillig versichern und ihre Beiträge frei wählen. In den ersten fünf Jahren nach der Grundung besteht auch die Chance, sich durch eine Pflichtversicherung einen Anspruch auf Riester-Forderung zu erwerben. Die private Altersvorsorge ist jedoch in der Regel lukrativer. Private Rentenversicherungen versprechen dabei Sicherheit, werfen jedoch nur magere Renditen ab und kosten hohe Gebühren. Experten empfehlen daher die Anlage in Fonds, am besten in gebührensparenden Fondssparplanen, natürlich nicht ganz ohne Risiko.
3) Berufsunfähigkeitsversicherung
Sinnvoll ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die staatliche Erwerbminderungsrente, die dann fällig wird, wenn man als Rentenversicherungspflichtiger vor Eintritt des Rentenalters nicht mehr arbeiten kann, deckt dieses Risiko kaum noch ab. Der kritische Punkt bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung findet sich unter dem Begriff abstrakte Verweisung. Steht das im Vertrag, prüft die Versicherung, ob der Unternehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht dennoch eine verwandte Tätigkeit ausüben konnte – unabhängig davon, ob es überhaupt Arbeitsplätze gibt. Zum Glück findet sich diese Klausel nur noch selten in Vertragstexten.
Oft schliessen die Versicherungen auch Vorerkrankungen von der Versicherung aus. Wer deshalb keinen guten Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, hat noch andere Möglichkeiten: Dread Disease Versicherungen gegen einzelne schwere Krankheiten, eine Grundfähigkeitsversicherung oder eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
4) Private Unfallversicherung
Hingegen zahlt die private Unfallversicherung nur bei Unfallen – zwar weltweit und dazu noch zu niedrigen Beiträgen -, aber Krankheiten kommen statistisch gesehen viel öfter vor als Unfälle. Die Berufsgenossenschaft, in der sich Selbstständige auch freiwillig absichern können (Vorsicht: In manchen herrscht Versicherungspflicht!), zahlt zwar auch bei Berufskrankheiten, deren Katalog ist aber stark eingegrenzt.
Noch relativ neu ist, dass sich mittlerweile auch Selbstständige freiwillig relativ gunstig (derzeit etwa 21 Euro) gegen Arbeitslosigkeit versichern können, sofern Sie vor der Grundung auch in der staatlichen Arbeitslosenversicherung waren. Eine private Arbeitslosenversicherung lohnt hingegen in der Regel nicht.
5) Haftpflichtversicherung
Wichtig ist ausserdem eine Haftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflicht deckt Schaden, die anderen im Rahmen des Geschaeftsbetriebes zustossen – etwa wenn sich jemand auf dem Firmengelände verletzt. Für echte Vermögensschäden – ein Auftrag wird nicht fristgerecht fertig und der Kunde hat finanzielle Einbussen – gibt es die Vermögensschadenshaftpflicht. Die Produkthaftpflicht übernimmt neben Sach- und Personenschäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, auch Vermögensschäden. Bei bestimmten Berufen, z.B. Rechtsanwalten oder Vermögensberatern, ist eine Berufshaftpflicht sogar Pflicht. Und manchmal lassen sich berufliche und private Haftpflichtversicherung gunstig kombinieren.
6) Rechtsschutzversicherung
Relativ verzichtbar ist eine Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt weder Schadensersatzanspruche noch eine vorbeugende Rechtsberatung. Dafür müssen meist teure und unnötige Leistungen mitgezahlt werden. Eine günstige Alternative für Selbstständige können Rechtsberatung und Schutz über einen Berufsverband sein.
7) Betriebskosten- Betriebsunterbrechungs- oder Forderungsausfallversicherung
Betriebskosten-, Betriebsunterbrechungs- oder Forderungsausfallversicherungen lohnen sich nur für größere Unternehmen. Sinnvoll kann es sein, Unternehmensanlagen abzusichern. Teure Spezialversicherungen, etwa gegen Glasbruch, Sturm oder Feuer, rentieren sich meist nicht. Eher sollte man eine Gesamtversicherung der wahrscheinlichsten Risiken abschliessen.